Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhält im Mai /Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung hervorgehen. Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist ab dem 1. Juli 2022 möglich.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. Zur schnelleren Verarbeitung der Daten haben wir eine Checkliste vorbereitet, die Sie bitte ausgefüllt per E-Mail an grundsteuer@stb-wbs.de senden.
Angaben zur Grundsteuer B (Grundvermögen)
Grundangaben:
- Aktenzeichen (16-stellig) siehe Informationsschreiben vom Finanzamt
- zuständiges Finanzamt
- Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Eigentümerinnen und Eigentümer
Angaben zum Grund und Boden (ggf. für jedes Flurstück):
- Gemeinde
- Gemarkung
- Flur und Flurstück
- amtliche Flächengröße des gesamten Flurstücks
- zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil
Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen:
- Wohnfläche von Gebäuden, dazu zählen nicht
- Räume in Keller und Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen.
- Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung (z. B. angebaute oder freistehende Garage auf dem Grundstück; Tiefgarage im Mietshaus) stehen, bleiben bei der Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen bis zu einer Fläche von 50 m2 (Freibetrag) außer Ansatz.
- Nebengebäuden, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, bleiben bis zu einer Fläche von 30 m2 bei der Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen außer Ansatz. Ein Nebengebäude kann beispielsweise eine Scheune oder ein Gartenhaus sein.
- Nutzfläche von Gebäuden, dazu zählen insbesondere Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (Werkstätte, Büroräume, …) oder sonstigen Zwecken (z. B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung auf die Grundsteuererklärung finden Sie auch unter dem angegebenen Link beim Landesamt für Steuern Niedersachsen.
Für die Erstellung und Versendung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Grundsteuererklärung) nach dem niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berechnen wir bei entsprechender Vorbereitung (ausgefüllte Checkliste) folgende Gebühren unter Berücksichtigung des § 14 Pauschalvergütung der Vergütungsordnung für Steuerberater (StBVV):
Netto | MwSt. | Brutto | |
Unbebaute Grundstücke | 84,03 € | 15,97 € | 100,00 € |
Eigentums- und Ferienwohnungen | 168,06 € | 31,94 € | 200,00 € |
Ein- und Zweifamilienhäuser | 168,06 € | 31,94 € | 200,00 € |
Bei anderen Landesmodellen sowie Geschäfts- und/oder Mischgrundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erfolgt die Berechnung der Gebühren individuell bzw. nach StBVV.
Wir behalten uns vor, Mehraufwand (z. B. durch fehlende Unterlagen) über die StBVV abzurechnen.